02.07.2021
Seit Montag, 07. Juni 2021, findet in allen Klassen Präsenzunterricht ohne Mindestabstand statt. Das gilt auch für die SVE.
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Die Kinder und Jugendlichen führen in der Schule mehrmals in der Woche Selbsttests durch.
Seit 16.6.2021 gibt es keine Maskenpflicht im Freien (z.B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz. Der Mindestabstand muss jedoch stets eingehalten werden!
Seit 23.06.2021 muss in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 keine Maske am Sitz-/Arbeitsplatz im Klassenzimmer getragen werden!
Seit 02.07.2021 muss auch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 am Sitz-/Arbeitsplatz im Klassenzimmer keine Maske getragen werden!
Dies gilt, solange die Inzidenz unter 25 bleibt. Bei Verlassen des Sitz-/Arbeitsplatzes muss eine Maske getragen werden. Selbstverständlich ist das freiwillige Tragen gestattet.
07.06.2021
Wir freuen uns, dass nach den Pfingstferien wieder alle Schülerinnen und Schüler sowie alle SVE-Kinder zurück an die Schule kommen können!
Ab Montag, 07. Juni 2021, findet in allen Klassen Präsenzunterricht ohne Mindestabstand statt. Das gilt auch für die SVE.
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Die Kinder und Jugendlichen führen in der Schule zwei Mal in der Woche Selbsttests durch.
Es besteht weiterhin Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe müssen auf dem gesamten Schulgelände, im Schulhaus und während des Unterrichts im Klassenzimmer medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden diese empfohlen.
(Update am 16.06.2021:)
Ab dem 16.6.2021 entfällt die Maskenpflicht im Freien (z.B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz. Der Mindestabstand muss jedoch stets eingehalten werden!
(Update am 23.06.2021)
Ab dem 23.06.2021 muss in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 keine Maske am Sitz-/Arbeitsplatz im Klassenzimmer getragen werden!
21.05.2021
Für den Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien gelten für alle Schulen in Bayern - ebenso für die SVE - folgende Regelungen:
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Beim Inzidenzwert über 100 darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein. Liegt der Indzidenzwert unter 100, so ist das Testergebnis 48 Stunden gültig.
Die Abgabe einer Einverständniserklärung zur Selbsttestung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden kann, müssen die Eltern das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Das gilt auch für die Notbetreuung!
Zeigt ein in der Schule von einer Schülerin oder einem Schüler unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest ein positives Ergebnis, so wird das von der Schulleitung ans Gesundheitsamt weitergeleitet. Alles Weitere übernimmt das Gesundheitsamt.
In den Downloads finden Sie das Merkblatt zu den Regelungen nach den Pfingstferien vom Kultusministerium.
10.05.2021
Der Inzidenzwert im Landkreis Eichstätt liegt weiterhin unter 100. Ab Dienstag, 11.05.2021 gilt deshalb folgende Regelung:
Unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 9 dürfen zum Unterricht in die Schule kommen. Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten weiterhin. Für die meisten Klassen bedeutet das zunächst Wechselunterricht. Das gilt auch für die Kinder unserer SVE-Gruppen.
Eltern erhalten über den Schulmanager die Informationen, die Sie und ihr Kind betreffen. Bitte beachten Sie, dass es bei einer Änderung der Inzidenzwerte auch wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen kann!
Hinweis:
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Beim Inzidenzwert über 100 darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein. Liegt der Indzidenzwert unter 100, so ist das Testergebnis 48 Stunden gültig.
Die Abgabe einer Einverständniserklärung zur Selbsttestung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden kann, müssen die Eltern das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Das gilt auch für die Notbetreuung!
Zeigt ein in der Schule von einer Schülerin oder einem Schüler unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest ein positives Ergebnis, so wird das von der Schulleitung ans Gesundheitsamt weitergeleitet. Alles Weitere übernimmt das Gesundheitsamt.
In den Downloads finden Sie noch weitere Informationen zum Umgang mit den Selbsttests aus dem Kultusministerium. Ebenso das aktualisierte Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen zum Unterrichtsbetrieb vom 21.04.2021. Hier wird auch auf Erkältungs- und Krankheitssymptome im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eingegangen.
07.05.2021
Der Inzidenzwert im Landkreis Eichstätt sinkt. Ab Montag, 10.05.2021 gilt deshalb folgende Regelung:
Unsere SVE-Kinder, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie unsere Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler der 9. Jahrgangsstufe dürfen wieder zum Unterricht in die Schule kommen. Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten weiterhin. Für die meisten Klassen bedeutet das zunächst Wechselunterricht.
Die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen 7 und 8 lernen weiterhin wie bisher zu Hause im Distanzunterricht.
Eltern erhalten über den Schulmanager die Informationen, die Sie und ihr Kind betreffen.
Hinweis:
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Beim Inzidenzwert über 100 darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein. Liegt der Indzidenzwert unter 100, so ist das Testergebnis 48 Stunden gültig.
Die Abgabe einer Einverständniserklärung zur Selbsttestung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden kann, müssen die Eltern das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Das gilt auch für die Notbetreuung!
In den Downloads finden Sie noch weitere Informationen zum Umgang mit den Selbsttests aus dem Kultusministerium. Ebenso das aktualisierte Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen zum Unterrichtsbetrieb vom 21.04.2021. Hier wird auch auf Erkältungs- und Krankheitssymptome im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eingegangen.
12.04.2021
Nur die Klassen 4 und 4G werden derzeit an der Schule unterrichtet, ebenso unsere Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler der 9. Jahrgangsstufe.
Schülerinnen und Schüler aller anderen Klassen müssen zu Hause bleiben und nehmen am Distanzunterricht teil. Auch die Kinder unserer SVE-Gruppen müssen zu Hause bleiben.
Achtung!
Am Unterricht in der Schule dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Beim Inzidenzwert über 100 darf das Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein.
Die Abgabe einer Einverständniserklärung zur Selbsttestung durch die Eltern ist nicht erforderlich.
Wenn Schülerinnen bzw. Schüler nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen sollen und auch kein alternatives negatives Testergebnis (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden kann, müssen die Eltern das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Das gilt auch für die Notbetreuung!
In den Downloads finden Sie noch weitere Informationen zum Umgang mit den Selbsttests aus dem Kultusministerium. Ebenso das aktualisierte Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen zum Unterrichtsbetrieb vom 21.04.2021. Hier wird auch auf Erkältungs- und Krankheitssymptome im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eingegangen.
09.04.2021
Ab Montag, 12.04.2021 gilt folgende Regelung:
Nur die Klassen 4 und 4G werden an der Schule unterrichtet, ebenso unsere Abschlussschülerinnen und Abschlussschüler der 9. Jahrgangsstufe. Eltern, deren Kinder diese Jahrgangsstufen besuchen, erhalten eine separate Information dazu über den Schulmanager. Schülerinnen und Schüler aller anderen Klassen müssen zu Hause bleiben und nehmen am Distanzunterricht teil. Auch die Kinder unserer SVE-Gruppen müssen zu Hause bleiben.
Achtung!
Am Unterricht vor Ort dürfen nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus teilnehmen. Schülerinnen und Schüler ohne schriftliche Einwilligung in die Selbsttests in der Schule müssen ein negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Schnelltests (kein Selbsttest) vorlegen.
Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Das gilt auch für die Notbetreuung!
26.03.2021
Nach den Osterferien dürfen - unabhängig von der Inzidenz - nur Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis auf das SARS-CoV-2-Virus am Unterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen. Es dürfen nur unsere 4.- und 9.-Klässler in den Unterricht vor Ort kommen. Alle anderen Klassen und Gruppen müssen wieder zu Hause bleiben.
Wir werden versuchen, an der Schule Selbsttests durchzuführen. Schülerinnen und Schüler ohne schriftliche Einwilligung in die Selbsttests in der Schule müssen ein aktuelles negatives Testergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-Schnelltests (kein Selbsttest) vorlegen. Das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Hier erhalten Sie direkt vom Ministerium weitere Informationen dazu:
Der aktuelle Elternbrief unseres Kultusministers von 25.03.2021 wird im Donwnloadbereich zur Verfügung gestellt.
19.03.2021
Die Inzidenzzahl im Landkreis Eichstätt steigt wieder an und liegt aktuell über 50.
Ab Montag, 22.03.2021 gilt daher folgende Regelung:
Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden wieder im Wechselunterricht an der an der Schule sein. Es wird nur Halbtagsunterricht durchgeführt. Es wird also kein Mittagessen angeboten und die Kleinbusse fahren nur mittags nach Hause. Dies gilt auch für die Kinder der SVE!
In gesonderten Mitteilungen werden Eltern der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie unserer SVE-Gruppen über die konkrete Planung informiert.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bleibt es bei der bisherigen Regelung, d.h. es gilt weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Sollte der Abstand in einzelnen Klassen nicht eingehalten werden können, findet Wechselunterricht statt. Es können dann nicht alle Schülerinnen und Schüler zusammen an der Schule unterrichtet werden. Ein Teil muss dann jeweils im Wechsel weiter im Distanzunterricht zu Hause lernen.
11.03.2021
Ab Montag, 15.03.2021 gilt folgende Regelung:
Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden wieder komplett im Präsenzunterricht an der Schule sein. Auch der gebundene und der offene Ganztag wird für sie angeboten.
Die SVE-Kinder können alle an die Schule kommen – wie in den vergangenen beiden Wochen.
Für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Sollte der Abstand in einzelnen Klassen nicht eingehalten werden können, findet Wechselunterricht statt. Es können dann nicht alle Schülerinnen und Schüler zusammen an der Schule unterrichtet werden. Ein Teil muss dann jeweils im Wechsel weiter im Distanzunterricht zu Hause lernen.
In gesonderten Mitteilungen werden Eltern der Jahrgangsstufen 5 bis 9 über die konkrete Planung des Unterrichtsbetriebes im Wechsel oder in der Präsenz informiert.
22.02.2021
Folgende Jahrgangsstufen werden seit Montag, 22. Februar wieder an der Schule unterrichtet:
Alle anderen Jahrgangsstufen lernen weiterhin zu Hause im Distanzunterricht.
Über den Schulmanager werden Eltern über die konkrete Planung des Unterrichtsbetriebes im Wechsel oder in der Präsenz informiert.
Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Eltern können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Für die Notbetreuung angemeldete Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen!
Im Downloadbereich steht das Merkblatt mit Informationen zur Notbetreuung zur Verfügung sowie das neue Anmeldeblatt zur Notbetreuung.
17.02.2021
Unsere Schule bleibt bis einschließlich Freitag, 19. Februar 2021 geschlossen. Dies betrifft auch die SVE.
Wir freuen uns darüber, dass wir bald wieder Schülerinnen und Schüler
zum Unterricht in unserer Schule begrüßen dürfen!
Folgende Jahrgangsstufen werden ab Montag, 22. Februar wieder in die Schule kommen:
Alle anderen Jahrgangsstufen lernen weiterhin zu Hause im Distanzunterricht.
Über den Schulmanager werden Eltern über die konkrete Planung der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes im Wechsel oder in der Präsenz informiert.
Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Eltern können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Für die Notbetreuung angemeldete Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen!
Im Downloadbereich steht das Merkblatt mit Informationen zur Notbetreuung zur Verfügung sowie demnächst das neue Anmeldeblatt zur Notbetreuung. Außerdem wird das aktuelle Schreiben unseres Kultusministers zum Download angeboten.
12.02.2021
Unsere Schule bleibt bis einschließlich Freitag, 19. Februar 2021 geschlossen. Dies betrifft auch die SVE.
Von 15. bis 19. Februar findet weiterhin Distanzunterricht statt. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen zu Hause. Wie es danach weitergehen wird, werden wir Anfang nächster Woche erfahren.
Die Notbetreuung wird für unsere SVE-Kinder und unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin angeboten. Eltern können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Für die Notbetreuung angemeldete Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen!
Im Downloadbereich steht das Merkblatt mit Informationen zur Notbetreuung zur Verfügung sowie das Anmeldeblatt zur Notbetreuung.
29.01.2021:
Unsere Schule bleibt bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021 geschlossen. Dies betrifft auch die SVE. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen zu Hause im Distanzunterricht.
Die Faschingsferien entfallen. Von 15. bis 19. Februar findet Unterricht statt.
Eltern unserer SVE-Kinder und unserer Schülerinnen und Schüler können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Für die Notbetreuung angemeldete Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen!
Im Downloadbereich steht der aktuelle Elternbrief des Kultusministers zur Verfügung, ebenso das Merkblatt mit Informationen zur Notbetreuung sowie das Anmeldeblatt zur Notbetreuung.
08.01.2021
Wir wünschen allen SVE-Kindern, Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und Sorgeberechtigten, allen Lehrkräften, schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Freunden unserer Schule von Herzen ein frohes, gutes und gesundes Neues Jahr!
Die Weihnachtsferien enden am 10. Januar 2021. Der erste Schultag nach den Weihnachtsferien ist Montag, 11. Januar 2021. Die Schule mit SVE bleibt bis Sonntag, 31. Januar 2021 geschlossen.
Es wird Distanzunterricht stattfinden. Unsere Schülerinnen und Schüler werden von 11. Januar bis 29. Januar zu Hause lernen. Für diesen Zeitraum können Eltern unserer SVE-Kinder und unserer Schülerinnen und Schüler eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Für die Notbetreuung angemeldete Kinder dürfen weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen!
Im Downloadbereich steht der Elternbrief des Kultusministers von 07.01.2021 zum Download zur Verfügung, ebenso das Merkblatt mit Informationen zur Notbetreuung und das Anmeldeblatt zur Notbetreuung.
15.12.2020
Ende des Präsenzunterrichts ab Mittwoch 16.12.2020
Die Bundesregierung hat länderübergreifend einen "harten Lockdown" beschlossen. Von der Bayerischen Staatsregierung wurde verkündet, dass ab Mittwoch, 16. Dezember der Präsenzunterricht für alle Klassen und SVE-Gruppen entfällt!
Es wird eine Notbetreuung angeboten - für Schülerinnen und Schüler sowie für SVE-Kinder. Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen/müssen, melden ihr Kind dafür an. Die Beförderung muss jedoch selbst organisiert werden.
Im Downloadbereich werden die aktuellsten Schreiben und Informationen zur Verfügung gestellt.
13.12.2020
Aufgrund der ministeriellen Vorgaben besteht bei uns an der Schule weiterhin Maskenpflicht.
Alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und die Abstandsregel einzuhalten. Wir wollen an unserer Schule möglichst gut für die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie unserer Lehrkräfte sorgen. Deshalb beachten wir nach wie vor die Hygienevorschriften sehr genau.
Kranke Schülerinnen und Schüler mit akuten Krankheitssymptomen dürfen nicht in die Schule.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome und kein Fieber mehr vorhanden sind,
- zusätzlich eine schriftliche Bestätigung abgegeben wird, dass das Kind mindestens 48 Stunden
symptomfrei war.
Das neue Merkblatt von 13.12.2020 mit den aktuellen Hinweisen des Ministeriums zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen wird im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
08.12.2020
Aktuelle Meldung aus dem Kultusministerium:
In allen Jahrgangsstufen unserer Schule sowie in der SVE wird der Präsenzunterricht bis zu den Weihnachtsferien beibehalten. Es gibt also keinen Wechselunterricht!
Der praktische Sprtunterricht findet nicht statt.
Die Elterninformation aus dem Kultusministerium wird im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
30.11.2020:
Vorzeitiger Beginn der Weihnachtsferien
Die Staatsregierung hat entschieden, dass am 21. und am 22. Dezember 2020 kein Unterricht mehr stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit Freitag, 18. Dezember.
Für die beiden vorgezogenen Ferientage wird eine Notbetreuung angeboten - für Schülerinnen und Schüler sowie für SVE-Kinder. Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen/müssen, melden ihr Kind dafür an. Die Beförderung muss jdoch selbst organisiert werden.
Auf unserer Downloadseite ist das Informationsblatt für Eltern vom Ministerium abrufbar.
13.11.2020:
Kranke Schülerinnen und Schüler mit akuten Krankheitssymptomen dürfen nicht in die Schule.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- 24 Stunden keine Krankheitssymptome und kein Fieber mehr vorhanden sind,
- zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test vorliegt.
Ansonsten gibt es bei Erkrankungen folgende Regelung:
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten
Erkältungssymptomen erlaubt.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 mit leichten Erkältungssymptomen dürfen die Schule
48 Stunden nicht besuchen. Wenn in dieser Zeit keine Verschlechterung oder Fieber hinzukommt, ist ein
Schulbesuch wieder möglich.
Das Merkblatt mit den aktuellen Hinweisen des Ministeriums zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen vom 13.11.2020 wird im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
09.11.2020:
Für erkrankte Schülerinnen und Schüler gilt ab 09.11.2020 folgende Regelung:
Kl. 1 bis 4:
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch möglich.
Kl. 5 bis 9:
Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn 24 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde und eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Sars-CoV-2-Testergebnis (PCR oder Antigentest) vorgelegt wird.
Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich bei gutem Allgemeinzustand und mind. 24 Stunden Symptomfreiheit (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) und
Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 (PCR oder Antigentest) oder eines ärztlichen Attestes.
30.10.2020:
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern, allen SVE-Kindern, ihren Familien und Angehörigen sowie allen Lehrkräften und schulisch Beteiligten eine angenehme Ferienzeit.
Bleibt alle gesund! Wir freuen uns und sind sehr gespannt auf die Zeit nach den Ferien.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Landratsamt Eichstätt, das Eichstätter Gesundheitsamt und stets aktualisiert auch auf unserer Schulhomepage.
22.10.2020
Aufgrund der ministeriellen Vorgaben besteht bei uns weiterhin Maskenpflicht.
Alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen und die Abstandsregel einzuhalten.
Aktualisierung: Maskenpflicht im Unterricht
Im Landkreis Eichstätt wurde am 22.10.2020 der Corona-Signalwert von 50 überschritten. Daher gelten ab sofort und bis auf weiteres folgende Regelungen:
Maskenpflicht für alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte auch am Platz im Unterricht. Ausgenommen davon sind derzeit nur die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4.
Aktualisierung: Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen
Aufgrund des Stufenplanes gilt für Stufe 3 ab sofort und bis auf weiteres folgende Regelung:
Bei akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
In Stufe 3 muss Ihr Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei und 36 Stunden fieberfrei sein. Zusätzlich muss ein negativer Covid-19-Test vorgelegt werden oder ein ärztliches Attest.
19.10.2020
Maskenpflicht im Unterricht für die Jahrgangsstufen 5 bis 9
Im Landkreis Eichstätt wurde der Corona-Signalwert von 35 überschritten. Daher gilt ab 19.10.2020 Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte auch am Platz im Unterricht.
Des weiteren gilt folgende Regelung:
- Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände - auch im Unterricht und während der Pause
- Zum Essen und Trinken kann in der Pause die Maske abgenommen werden. Dann muss der Mindestabstand
von 1,50 Metern eingehalten werden.
28.09.2020, 19:00 Uhr: Unser Elternabend kann wie geplant stattfinden!
Wie immer wird es allgemeine, wichtige Informationen zum Schulbetrieb geben, Eltern können Lehrkräfte ihres Kindes kennenlernen und ins Gespräch kommen.
Zum ersten Mal wird auch ein Teil des Elternabends über eine digitale Videoplattform durchgeführt. Es wird außerdem eine interne Elternumfrage zur digitalen Ausstattung und zum Lernen zuhause durchgeführt. Der Elternbrief dazu wird im Downloadbereich bereitgestellt.
Pandemiebedingt wurden besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen und die Hygienevorgaben müssen natürlich eingehalten werden.
Alle Eltern unserer Schülerinnen und Schüler haben eine Einladung erhalten mit der Bitte um Rückmeldung.
21.09.2020
Ein herzliches Willkommen an alle unsere Schülerinnen und Schüler, an unsere SVE-Kinder und natürlich auch unsere Lehrkräfte!
Besonders begrüßen möchten wir unsere neuen Schülerinnen und Schüler, unsere neuen SVE-Kinder, unsere neuen Lehrerinnen und Lehrer, Praktikantinnen und Schulbegleiterinnen begüßen. Schön dass ihr da seid!
Für die ersten beiden Unterrichtswochen (8. September bis 18. September 2020) gilt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Personen auf dem Schulgelände und im Schulhaus.
Für die Klassen 5 bis 9 gilt dies auch während der Unterrichtszeit im Klassenzimmer!
In den Klassenzimmern der Klassen 1 bis 4 und in den Gruppenräumen der SVE besteht diese Verpflichtung nicht.
Ziel ist es, das Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer so weit wie möglich zu minimieren. Wie es nach den ersten beiden Schulwochen weitergehen wird, richtet sich dann nach dem Infektionsgeschehen.
Allgemein relevante Informationen werden weiterhin auf unserer Schulhomepage bereitgestellt.
Besondere Informationen zu oder aus einzelnen Klassen werden über den Schulmanager online zugestellt
Rufen Sie uns an:
08421 9377790
E-Mail:
sekretariat.ei@schule-altmuehl.de